
Risikobeurteilung.
Warum eine Risikobeurteilung für eine Bestandsmaschine?
Nach §3a Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und §§ 3/5/10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Betreiber regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen an der Maschine durchführen und dabei den Stand der Technik berücksichtigen.
Frage: Wo finde ich die rechtliche Grundlage für die Verpflichtung zur Durchführung einer Risikobeurteilung?
Gesetzliche Grundlage:
Eine Risikobeurteilung ist Teil einer Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Das heißt, von Gesetz wegen benötige ich als Betreiber einer Maschine eine Risikobeurteilung als vorliegendes Dokument.
Die Risikobeurteilung identifiziert Gefährdungen und Risiken an der Maschine und bietet Lösungsvorschläge zur Risikominderung an.
Wartung und Instandhaltung:
Der Betreiber kann eine alte Maschine auch dann lange sicher betreiben, wenn er diese auf dem Stand der Technik hält. Für den Austausch von defekten Sicherheitsbauteilen braucht es auch eine Risikobeurteilung. Diese ist das einzige Dokument, aus dem ich den geforderten Performancelevel für ein evtl. auszutauschendes Sicherheitsbauteil, eine Baugruppe bzw. Teilen der Maschine bekomme.
Unfall:
Wenn an einer Maschine ein Unfall passiert, werden von der Aufsichtsbehörde Unterlagen verlangt.
Dazu gehören:
- Risikobeurteilung – wurden evtl. Gefährdungen analysiert und erkannte Risiken gemindert?
- Betriebsanleitung – wurden Abläufe, Bedienung, Montageanleitungen und Restrisiken benannt?
Sind diese Informationen ausgelegt und dem Bediener zugänglich gemacht? - Safety-Validierung – wurden die Sicherheitsmaßnahmen auf Funktion getestet und dokumentiert?
- Ggf. müssen Sicherheitsabstände zu Gefährdungen mit einer Nachlaufmessung ermittelt werden.

Prüfung und Nachlaufmessung
Die Prüfung der BWS beinhaltet eine sicherheitstechnische Sicht- und Funktionsprüfung der Installation, sowie eine Nachlaufmessung durch eine befähigte Person. Hierbei wird mithilfe des Prüfgerätes ermittelt, ob der erforderliche Sicherheitsabstand vom Lichtvorhang zur Gefahrenstelle ausreichend ist. Das Prüfergebnis wird in Form eines Messprotokolls ausgegeben. S&K liefert die gesamte, notwendige Dokumentation.
Fristen
Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen können zusammen mit dem Betreiber festgelegt werden. Die Hersteller der Lichtvorhänge/Lichtgitter schreiben eine Prüfung im Jahreszyklus vor. Je nach Gefahrensituation und Betätigungsfrequenz kann aber auch eine längere Frist bis maximal 3 Jahren sinnvoll sein.
Die Mitarbeitenden der CE-Abteilung von S&K werden laufend geschult (befähigte Person) und halten die entsprechenden Unterlagen und gesetzliche Normen entsprechend dem Stand der Technik vor. Unsere Mitarbeitenden sind somit für Ihre Aufgaben und Anforderungen bestens gerüstet und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.