Die Automatisierungsbranche befindet sich im Wandel, frei nach dem Motto: „Es wird nicht immer leichter, aber man wird immer besser.“
Wir wollen in diesem Auszug unseres Newsletters auf eine wichtige Veränderung, unserer allzeit vernetzten und automatisierten Branche eingehen – die Veränderung in der Maschinensicherheit.
In der industriellen Automatisierung ist Maschinensicherheit ein zentrales Thema, das durch die zunehmende Vernetzung von Produktions- und Industrieanlagen immer komplexer wird. Die neue europäische Maschinenverordnung, die ab dem Jahr 2027 in Kraft tritt, hebt die Bedeutung von neuen Safety-Maßnahmen hervor und macht deutlich, dass künftige Sicherheitsmaßnahmen umfassend und frühzeitig geplant werden müssen.
Es ist nun entscheidend, sich bereits frühzeitig intensiv mit der Sicherheit bestehender Anlagen auseinanderzusetzen, besonders um zukünftige Risiken zu minimieren. Denn nur durch proaktive Maßnahmen können wir sicherstellen, dass sowohl Menschen als auch Maschinen optimal geschützt sind und eine sichere sowie effiziente Produktion gewährleistet wird.
Unsere S&K Safety-Abteilung hat sich bereits mit allen Neuerungen vertraut gemacht, um sich frühzeitig um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen unserer Kunden zu bemühen. Wir möchten Ihnen im Folgenden einige wichtige Schritte zur neuen Maschinen-Konformität darstellen.

Was gibt es zu beachten?
Die neue EU-Maschinenverordnung zielt darauf ab, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Maschinen zu verbessern. Gleichzeitig soll sie die Innovation und Digitalisierung im Maschinenbau fördern, um den technologischen Fortschritt zu unterstützen.
Anwendungsbereich:Die Verordnung gilt für alle Maschinen, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Dies schließt neuerdings auch Software und KI-Systeme ein, welche in Maschinen integriert sind. Somit deckt die Verordnung ein breites Spektrum an Maschinen und Technologien ab.
Wesentliche Anforderungen
- Sicherheitsanforderungen: Maschinen müssen strengere Sicherheitsanforderungen erfüllen, um den Schutz der Benutzer zu gewährleisten.
- Risikobewertungen: Hersteller sind verpflichtet, umfassende Risikobewertungen und -analysen durchzuführen, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu minimieren.
- Sicherheitsfunktionen: Es müssen geeignete Sicherheitsfunktionen und Schutzmaßnahmen in die Maschinen integriert werden, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern.
Konformitätsbewertung
- Neue Verfahren: Die Verordnung führt neue Verfahren zur Bewertung der Konformität von Maschinen ein, um sicherzustellen, dass sie den festgelegten Sicherheitsstandards entsprechen.
- CE-Kennzeichnung: Maschinen müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden, die bestätigt, dass sie den EU-Vorschriften entsprechen. Zudem ist eine EU-Konformitätserklärung erforderlich, die die Einhaltung der Verordnung dokumentiert.
Überwachung und Durchsetzung
Behörden werden verstärkt Marktüberwachungsmaßnahmen durchführen, um die Einhaltung der Verordnung sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung der Verordnung können ebenfalls Sanktionen verhängt werden, um die Durchsetzung der Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Übergangsfristen
Es gibt Übergangsfristen, die es den Herstellern ermöglichen, bestehende Maschinen an die neuen Anforderungen anzupassen. Diese Fristen sollen einen reibungslosen Übergang und die kontinuierliche Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherstellen.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Verwendung von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Ebenso wichtig sind wiederkehrende Prüfungen, um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten. Jene Maßnahmen sind ebenfalls Bestandteil der neuen MVO 2027.
- Prüfung: Die Prüfung der BWS umfasst eine sicherheitstechnische Sicht- und Funktionsprüfung sowie eine Nachlaufmessung durch eine befähigte Person. Dabei wird der Sicherheitsabstand vom Lichtvorhang zur Gefahrenstelle ermittelt und das Ergebnis in einem Messprotokoll dokumentiert. Wir stellen dazu die gesamte notwendige Dokumentation für Sie bereit.
- Prüfintervalle: Die Intervalle für wiederkehrende Prüfungen werden in Absprache mit dem Betreiber festgelegt. Hersteller empfehlen eine jährliche Prüfung, je nach Gefahrensituation und Betätigungsfrequenz kann jedoch auch ein längerer Zeitraum bis maximal drei Jahre sinnvoll sein.
- Unser Service: Wir bieten Prüfungen von Lichtvorhängen und Lichtgittern (BWS) mit einem speziellen Prüfgerät der Firma hhb Electronic GmbH an. Diese Prüfungen erfolgen sowohl bei Neuinstallationen als auch regelmäßig wiederkehrend.
Unsere Mitarbeiter der CE-Abteilung werden kontinuierlich geschult und sind bestens mit den aktuellen gesetzlichen Normen vertraut.
Für Fragen jeglicher Art stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.